GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AGENTURKUNDEN
This Agreement is in the English language only, which will be the controlling language with respect to this Agreement in all respects. Any translation of these Terms or this Agreement into another language is for convenience only, and no such translation will be binding against the parties hereto.
Diese Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfügbar, die in jeder Hinsicht die maßgebliche Sprache in Bezug auf diesen Vertrag ist. Jegliche Übersetzung dieser Bedingungen oder dieser Vereinbarung in eine andere Sprache dient nur der Orientierung. Eine solche Übersetzung ist für keine der Parteien bindend.
Diese Geschäftsbedingungen für Agenturkunden (diese „Bedingungen) sind eine bindende rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden („Kunde“), der ein Auftragsformular, eine Bestellung, einen Abonnementvertrag, ein Anmeldeformular oder ein anderes Transaktionsdokument ausfüllt, das auf diese Geschäftsbedingungen verweist (ein „Auftrag“) und Pegasus Business Intelligence, LP d/b/a Onyx CenterSource oder dem Onyx-Tochterunternehmen, das den Auftrag ausführt (in beiden Fällen „Onyx“). Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt der Kunde, dass er an die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen gebunden ist.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
„Vertrag“ bezeichnet den Auftrag, diese Bedingungen und alle Anlagen, Richtlinien oder Dokumente, auf die in den vorstehenden Punkten verwiesen wird.
„Provisionsabrechnung“ bezeichnet eine im Rahmen der Sure Pay™ Services erstellte Abrechnung, die alle Aufzeichnungen der Teilnehmerprovisionen in Bezug auf den anwendbaren Zahlungszeitraum enthält.
„Provisionsfähige Reservierung“ bezeichnet eine Kundenreservierung, für die vom jeweiligen TSP eine Provision an den Kunden fällig wird.
„Kundenreservierung“ bezeichnet eine vom Kunden (telefonisch oder elektronisch) vorgenommene Reservierung bei einem TSP.
„GroupPay™ Services“ bedeutet, dem Kunden Zugriff auf ein Online-Portal zu gewähren, um Informationen zu Gruppen-, Meeting- und Veranstaltungsbuchungen anzuzeigen, wie in Abschnitt 2.6 unten beschrieben.
„Auftragsdatum“ bezeichnet das Datum des Wirksamwerdens des jeweiligen Auftrags.
„Teilnehmer“ bezeichnet einen TSP, der einen Provisionsabwicklungsvertrag mit Onyx abgeschlossen hat.
„Teilnehmer-Provisionsaufzeichnung“ bezeichnet eine Aufzeichnung, die Onyx von einem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird und in der die Höhe der dem Kunden geschuldeten Provisionen festgelegt ist.
„Zahlungszeitraum“ bezeichnet den geplanten Zyklus, in dem Onyx von den TSPs erhaltene Provisionen an den Kunden ausschüttet (abzüglich etwaiger anfallender Gebühren). Der Zahlungszeitraum ist monatlich, sofern in dem jeweiligen Auftrag nichts anderes festgelegt ist.
„Zahlungsbericht“ bezeichnet einen Datensatz, der als Teil der RecoverPro™ Services erstellt wird und alle von den TSPs bestätigten Kundenreservierungen einschließlich Angaben zu den darauf gezahlten Provisionen enthält.
„RecoverPro™ Services“ bezeichnet das von Onyx angebotene Forderungsmanagement für unbezahlte Provisionen, wie hierin näher beschrieben.
„Dienstleistungen“ bezeichnet in dem in dem jeweiligen Auftrag bestellten Umfang die Sure Pay™-Services, RecoverPro™-Services und GroupPay™-Services.
„Sure Pay™ Services“ bezeichnet die von Onyx angebotenen allgemeinen Konsolidierungsdienste für Provisionszahlungen, wie hierin näher beschrieben.
„TSP“ (Travel Service Provider) bezeichnet ein Hotel oder einen ähnlichen Reisedienstleister, der Kundenreservierungen entgegennimmt.
2. DIENSTLEISTUNGEN.
2.1. Termin, Kundenpflichten Für die Dauer der Laufzeit ernennt der Kunde Onyx als seinen exklusiven, weltweiten und unabhängigen Auftragnehmer zum Sammeln von Kundenreservierungen, zur Bereitstellung von Aufzeichnungen über Buchungsaktivitäten und Verbrauch sowie für die Abwicklung von Provisionszahlungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. Der Kunde wird alles unterlassen, wodurch die Bearbeitung von Provisionen gemäß diesem Vertrag umgangen oder beeinträchtigt wird. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Onyx über alle Eigentümerwechsel oder Änderungen anderer Informationen zu informieren, einschließlich u. a. Änderungen der Postanschrift und der ARC-, IATA- oder TIDS-Informationen sowie Informationen zu juristischen Personen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Onyx seine verbundenen Unternehmen weltweit einsetzen kann, um einige oder alle der hier aufgeführten Dienstleistungen zu erbringen.
2.2. Sure Pay™ Services Wenn ein Auftrag Sure Pay™ Services beinhaltet, stellt Onyx die in diesem Abschnitt beschriebene Provisionskonsolidierung bereit. Onyx wird innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Ende jeden Zahlungszeitraums: (a) die Provisionsunterlagen der Teilnehmer nach Teilnehmer und entsprechenden Provisionen, die Onyx in Bezug auf einen solchen Zahlungszeitraum erhalten hat, konsolidieren; (b) die Provisionsabrechnung für diesen Zahlungszeitraum an den Kunden übermitteln; und (c) die Provisionen, die von den betreffenden Teilnehmern für diesen Zahlungszeitraum tatsächlich erhalten wurden, abzüglich etwaiger Gebühren, an den Kunden weitergeben. Für Kunden, die nur die Sure Pay™ Services (keine RecoverPro™ Services) erhalten gilt, dass wenn ein Teilnehmer Onyx weniger als den Gesamtbetrag aller Provisionen (einschließlich der den anderen Agenturkunden von Onyx geschuldeten) und der von diesem Teilnehmer geschuldeten Gebühren bezahlt hat, Onyx nicht zur Auszahlung eines Betrags an den Kunden verpflichtet ist, bis dieser Teilnehmer alle Provisionen und Gebühren vollständig bezahlt hat.
2.3. RecoverPro™ Services Wenn ein Auftrag RecoverPro™ Services beinhaltet, haben die Parteien die folgenden Pflichten:
a. Pflichten des Kunden Verantwortlichkeiten des Kunden Der Kunde stellt Onyx alle Informationen oder Daten über Kundenreservierungen (einschließlich Nichterscheinen, Stornierungen und nicht provisionspflichtigen Transaktionen), die der Kunde bei den TSPs getätigt hat, in einem von Onyx bereitgestellten Standardformat zur Verfügung. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Onyx auch relevante Informationen zu Kundenreservierungen von TSPs und anderen Dritten einholen kann. Der Kunde leitet Onyx innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Kunden alle Bestätigungen von Kundenreservierungen weiter, die dem Kunden von den TSPs direkt übermittelt wurden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Fähigkeit von Onyx zur Bereitstellung der Dienstleistungen von den Daten abhängt, die vom Kunden bereitgestellt werden. Der Kunde ist für etwaige Ungenauigkeiten in diesen Daten verantwortlich. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Onyx über alle Eigentümerwechsel oder Änderungen anderer Informationen zu informieren, einschließlich u. a. Änderungen der Postanschrift und der ARC-, IATA- oder TIDS-Informationen sowie Informationen zu juristischen Personen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, über gesonderte Rechnungsvereinbarungen zu informieren. Dies gilt auch für Vereinbarungen mit einem TSP über Selbstfakturierung. Der Kunde darf keine Rechnungen für bereits über Onyx in Rechnung gestellte Provisionen ausstellen, um eine doppelte Rechnungsstellung zu vermeiden.
b.
Verpflichtungen von Onyx Onyx stellt dem Kunden die Inkassodienste für unbezahlte Provisionen bereit, die in diesem Absatz beschrieben werden. Onyx wird: (a) bis maximal 12 Monate nach dem Check-out-Datum in einem automatisierten Prozess Benachrichtigungen an die TSPs versenden, in denen Angaben zu den jeweiligen Kundenreservierungen gemacht werden; (b) falls Onyx (nach seinem alleinigen Ermessen) der Auffassung ist, dass ein TSP nicht reagiert oder die dem Kunden geschuldete Provision nicht vollständig bezahlt hat, weitere Maßnahmen gegen diesen TSP ergreifen, die Onyx für angemessen hält; (c) alle von den TSPs bereitgestellten Bestätigungen und Angaben in Zusammenhang mit den Kundenreservierungen und damit verbundene Provisionen aufzeichnen; (d) den Zahlungsbericht an den Kunden übermitteln; und (e) von TSPs die dem Kunden geschuldeten Provisionen entgegennehmen, und diese Provisionen (abzüglich etwaiger Gebühren) nach jedem Zahlungszeitraum an den Kunden weiterleiten; (f) dem Kunden Zugang zu einem Webportal mit den Standardberichten von Onyx bereitstellen. Onyx wird den TSPs im Namen des Kunden gemäß den unter
https://invoice.onyxcentersource.com/#/principles festgelegten Fakturierungsgrundsätzen Provisionsrechnungen für die darin definierten abgedeckten Bereiche ausstellen.
2.4. Provisionsausschüttungen Nach jeder Zahlungsfrist wird Onyx die hieraus fälligen Provisionszahlungen per Banküberweisung in der Währung ausschütten, die vom Kunden im Auftrag angegebenen wurde, außer der Kunde hat etwas anderes gefordert und Onyx hat diesem zugestimmt. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass Onyx nicht verpflichtet oder dafür verantwortlich ist, Provisionen an den Kunden auszuzahlen, die über die tatsächlich von den jeweiligen TSPs im Voraus an Onyx gezahlten Beträge , abzüglich etwaiger Gebühren, hinausgehen. Wenn Onyx irrtümlicherweise einen Betrag an den Kunden zahlt, wird der Kunde diese Beträge unverzüglich an Onyx zurückzahlen. Onyx kann Provisionen, die nicht an den Kunden ausgeschüttet werden können oder von diesem nicht beansprucht werden, an die TSP zurückgeben.
2.5. Dienstleister Onyx kann zu Zwecken einer vereinfachten Erbringung der Dienstleistungen mit Drittanbietern zusammenarbeiten, vorausgesetzt, Onyx bleibt für die Erbringung dieser Leistungen durch diese Parteien haftbar. Wenn die Genehmigung oder Einwilligung des Kunden von Partnern oder Unterlieferanten verlangt wird, wird der Kunde diese Einwilligung nicht unbillig verweigern. Onyx ist berechtigt, dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen, die für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner und/oder Unterlieferanten anfallen.
2.6. GroupPay™ Services Wenn ein Auftrag GroupPay™ Services beinhaltet, gewährt Onyx dem Kunden Zugriff auf bestimmte Online-Tools und -Funktionen, um Gruppen-, Ereignis- und Meetingstatus, Aktualisierungen und ähnliche Informationen zu überprüfen und zu verfolgen.
2.7. Eigentum Onyx behält alle Rechte und Ansprüche an Informationen, Software oder anderen Materialien, die Onyx dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung oder bereitgestellt hat. Der Kunde behält alle Rechte und Ansprüche an allen Informationen, die Onyx vom Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereitgestellt werden. Der Kunde gewährt Onyx hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, vollständig bezahlte und gebührenfreie weltweite Lizenz, Daten, Inhalte oder Materialien, die vom Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereitgestellt werden, zu verwenden, zu kopieren, auszuführen, zu ändern und davon abgeleitete Werke zu erstellen. Onyx kann Daten so zusammenfassen oder anderweitig anonymisieren, dass sie nicht zur Identifizierung des Kunden oder einzelner Personen verwendet werden können („Aggregierte Daten“). Aggregierte Daten gelten nicht als vertrauliche Informationen des Kunden, und Onyx kann diese aggregierten Daten nach eigenem Ermessen aufbewahren, verwenden und offen legen.
2.9. Änderungen an Dienstleistungen Onyx behält sich das Recht vor, Teile der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu modifizieren, zu ändern oder zu verbessern, einschließlich wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen oder anderer von Dritten auferlegten Änderungen, die außerhalb der Kontrolle von Onyx liegen, erforderlich ist. Der Auftrag an Onyx bezieht sich auf die Bereitstellung der Standarddienstleistungen, die Onyx seinen Kunden im Allgemeinen anbietet, und Onyx behält sich das Recht vor, angeforderte Änderungen oder Modifikationen an diesen Dienstleistungen anzunehmen oder abzulehnen. Alle von Onyx akzeptierten Änderungen werden auf Kosten des Kunden entwickelt und implementiert.
3. GEBÜHREN UND ZAHLUNG.
3.1. Gebühren Der Kunde zahlt Onyx die im Auftrag angegebenen Gebühren (zusammen mit den in diesem Abschnitt 3 beschriebenen Gebühren, die „Gebühren“). Alle Gebühren sind verbindlich und nicht erstattungsfähig. Onyx kann die Gebühren und Preisstruktur jährlich ändern, indem der Kunde mindestens 90 Tage vor Inkrafttreten über die neuen Gebühren und Preisstrukturen informiert wird.
3.2. Gebühren für professionelle Dienstleistungen Onyx ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen zu erbringen, die über den hier beschriebenen Umfang hinausgehen. Alle vom Kunden angeforderten Gebühren, die nicht im Umfang dieses Vertrags enthalten sind, werden nach Ermessen von Onyx erhoben und unterliegen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Onyx-Preisen für professionelle Dienstleistungen.
3.3. Währungsumrechnung und Bankgebühren Der Kunde erkennt an, dass Onyx bei der Währungsumrechnung zugunsten des Kunden Kosten und Risiken eingeht, und vereinbart, dass Onyx seine Standardmarge oder -aufschlag in den Wechselkurs einbeziehen darf, um diese Elemente abzudecken. In dem Umfang, in dem Onyx bankbezogene Vorgänge oder Aufgaben ausführt (z. B. Scheckeinlösung), um die Dienstleistungen zu verbessern und/oder die Gesamtkosten zu senken, ist Onyx berechtigt, dem Kunden diese Arbeit in Rechnung zu stellen. Solche Margen und Aufschläge für den Währungsumtausch sowie bankspezifische Gebühren werden im Folgenden als Gebühren bezeichnet.
3.4. Verrechnung Onyx hat das Recht, die ihr geschuldeten Gebühren und sonstigen Beträge mit den an den Kunden zu zahlenden Provisionen zu verrechnen. Für den Fall, dass eine solche Verrechnung ergibt, dass der Kunde Onyx einen Nettobetrag schuldet, kann Onyx dem Kunden diesen Betrag in Rechnung stellen. Solche Rechnungen werden vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt.
4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
4.1. Laufzeit Sofern im Auftrag nichts anderes festgelegt ist, gilt der Vertrag ab dem Auftragsdatum und läuft drei Jahre (die „Erstlaufzeit“). Danach verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der Erstlaufzeit die „Laufzeit“), sofern ihn nicht eine der beiden Parteien mindestens 90 Tage vor Ablauf der dann laufenden Laufzeit kündigt.
4.2. Kündigung Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn die andere Partei gegen eine der vertraglichen Verpflichtungen erheblich verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nachdem die nichtverletzende Partei schriftlich gerügt hat, behoben hat. Wenn der Kunde erheblich gegen den Vertrag verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von zwei Werktagen nach der Mitteilung behebt, kann Onyx die Erfüllung des Vertrages bis zur Behebung des Verstoßes aussetzen. Onyx ist berechtigt, die betreffenden TSPs über eine solche Aussetzung zu informieren. Der Rest des Vertrags bleibt während der Dauer dieser Aussetzung in Kraft.
4.3. Wirkung der Kündigung Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung wird der Kunde alle Onyx geschuldeten ausstehenden Beträge unverzüglich bezahlen. Wenn der Vertrag aufgrund eines Verstoßes des Kunden gekündigt wird, zahlt der Kunde an Onyx außerdem eine Gebühr für die vorzeitige Kündigung in Höhe von 50 % der anteiligen monatlichen Gebühren, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate in der dann gültigen Erst- oder Verlängerungslaufzeit. Die Parteien vereinbaren, dass diese Gebühr für die vorzeitige Kündigung keine Strafzahlung darstellt, sondern einer angemessenen Schätzung des Onyx entstandenen Schadens im Falle einer Kündigung aufgrund eines Verstoßes des Kunden entspricht, da der Onyx tatsächlich entstandene Schaden möglicherweise schwer zu ermitteln ist. Die Abschnitte 1, 2.5, 2.8, 3, 4.3, 5, 7, 8, 9 und 10 bleiben auch nach Kündigung oder Beendigung des Vertrags weiterhin gültig.
5. VERTRAULICHKEIT.
5.1. Definition „Vertrauliche Informationen“ sind nichtöffentliche Informationen, die eine Partei der anderen Partei in jeglicher Form offenlegt und die aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Software, Prozesse und andere technische, finanzielle oder andere geschäftliche Informationen sowie alle in dem jeweiligen Auftrag festgelegten Preise und sonstigen Bedingungen. Vertrauliche Informationen enthalten keine Informationen, die: (a) ohne Handlung oder Unterlassung des Empfängers öffentlich waren oder in die Öffentlichkeit gelangen; (b) die vor der Offenlegung nachweislich im Besitz des Empfängers oder ihm bekannt waren; (c) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung oder Verweis auf jedwede vertrauliche Informationen entwickelt wurden; oder (d) die der Empfänger von Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten erhalten hat.
5.2. Schutz Die offenlegende Partei behält zu jeder Zeit alle Rechte und Ansprüche an ihren vertraulichen Informationen. Der Empfänger wird vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und dabei mindestens genauso sorgfältig vorgehen wie beim Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen, jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt walten lassen. Der Empfänger wird keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, außer an seine Mitarbeiter, Tochtergesellschaften und Auftragnehmer, die Kenntnis haben müssen und die an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die mindestens so restriktiv wie die hierin beschriebenen sind. Der Empfänger ist für die fehlerhafte Weitergabe oder Verwendung durch Mitarbeiter oder Vertragspartner verantwortlich. Falls ein Gericht oder eine andere Behörde den Empfänger auffordert, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird der Empfänger die offenlegende Partei unverzüglich über eine solche Anordnung informieren und mit der offenlegenden Partei angemessen zusammenarbeiten, um diese Offenlegung auf Kosten der offenlegenden Partei anzufechten. Nach einer Kündigung oder nach Ablauf des Vertrags oder zu einem beliebigen Zeitpunkt auf begründetes Verlangen der offenlegenden Partei wird der Empfänger vertrauliche Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zurückgeben oder vernichten.
5.3. Netzwerksicherheit Auf begründetes Verlangen von Onyx wird der Kunde: (i) die Mitarbeiter oder Vertragspartner ermitteln, denen es den Zugriff auf die Systeme oder Plattformen von Onyx gestattet und Onyx unverzüglich über Änderungen dieser Liste informieren; und (ii) Angaben zur Netzwerksicherheit in einer von Onyx bereitgestellten Befragung machen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden kann Onyx die Dienstleistungen und den Zugang des Kunden zu seinem System aufgrund eines von Onyx nach eigenem Ermessen angenommenen Sicherheitsrisikos aussetzen, vorausgesetzt, die Parteien werden dann in gutem Glauben zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen und den Zugriff wiederherzustellen.
5.4. Rechtsbehelfe Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 5 zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen kann, für den eine monetäre Entschädigung unzureichend ist, und dass die nichtverletzende Partei daher berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten und Rechtsbehelfen Ansprüche nach Billigkeitsrecht, einschließlich Unterlassungsansprüchen, geltend zu machen.
6. ZUSICHERUNGEN Jede Partei erklärt und sichert zu, dass: (i) sie das Recht, die Befugnis und die Vollmacht hat, den Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig zu erfüllen; (ii) der Vertragsabschluss nicht gegen Vereinbarungen oder Verpflichtungen verstößt, die zwischen ihr und einem Dritten bestehen; und (iii) sie wirtschaftlich vernünftige Netzwerksicherheitsrichtlinien und -verfahren hat und wird diese jederzeit aufrechterhalten wird. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass alle Informationen, die er Onyx im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, vollständig und genau sind.
7. ENTSCHÄDIGUNG Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält Onyx, seine Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, leitende Angestellten, Direktoren, Vertreter, Angestellte und Abtretungsberechtigte von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (u. a.,ohne Beschränkung, angemessene Anwaltshonorare) schadlos, die diesen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstanden sind und die sich ergeben aus: (i) der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden; (ii) die Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Informationen durch Onyx; oder (iii) einen Verstoß des Kunden gegen den Vertrag.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Rolle von Onyx als Provisionsverarbeiter im Rahmen dieses Vertrags ist nur die einer Abrechnungsstelle. Onyx ist nicht verpflichtet oder verantwortlich, (i) Provisionen, die angeblich dem Kunden geschuldet werden, über die Provisionszahlungen hinaus, die Onyx tatsächlich von TSPs erhalten hat, auszuschütten; oder (ii) Streitfälle zwischen dem Kunden und einem TSP zu klären oder sich daran zu beteiligen. Onyx übernimmt keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, einschließlich solcher, die mit Überweisungen, Direkteinzahlungen oder anderen Dienstleistungen in Verbindung mit dem Vertrag zusammenhängen, oder für die Nichtzahlung von Provisionen durch einen TSP, und der Kunde stellt Onyx hiermit von der Haftung dafür frei. Onyx haftet nicht für Unrichtigkeiten in den vom Kunden oder von TSPs oder anderen Dritten bereitgestellten Informationen. Onyx ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit oder das Funktionieren der Hardware, Software und Netzwerke des Kunden und Dritter, die für die wirksame Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sein können. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für etwaige Fehler in Rechnungen oder Berichten besteht darin, dass Onyx die betroffene Rechnung oder den betreffenden Bericht erneut ausstellt. DIE DIENSTLEISTUNGEN UND INFORMATIONEN ODER ANDEREN MATERIALIEN, DIE ONYX DEM KUNDEN ZUR VERFÜGUNG STELLT, WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. ONYX LEHNT HIERMIT JEGLICHE GARANTIEN AB UND DER KUNDE VERZICHTET HIERMIT AUF JEGLICHE GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER MARKTGÄNGIGKEIT, FACHMÄNNISCHEN UND QUALITATIV HOCHWERTIGEN LEISTUNG UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DER EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES KUNDEN BEI EINEM VERSTOSS GEGEN DEN VERTRAG DURCH ONYX IST DIE KÜNDIGUNG DES VERTRAGS.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG MIT AUSNAHME VON VERSTÖSSEN IN ABSCHNITT 5 UND DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG IN ABSCHNITT 7 HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, ENTSCHÄDIGUNGS- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENE GEWINNE ODER UNBEZAHLTE PROVISIONEN) DER ANDEREN PARTEI, DIE RESULTIEREN AUS ODER ZUSAMMENHÄNGEN MIT DEM VERTRAG, SELBST, WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON ONYX GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR ALLE ANSPRÜCHE AUS DEM VERTRAG DIE GEBÜHREN, DIE ONYX IN DEN 12 MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS ANLASS ZU DIESEM SCHADENERSATZANSPRUCH GAB, VOM KUNDEN ERHALTEN HAT.
10. VERSCHIEDENES.
10.1. Mitteilungen Jegliche Mitteilung über die Nichtverlängerung, einen Verstoß oder eine Kündigung muss vom Kunden schriftlich an Onyx entweder an Two Lincoln Center, 5420 LBJ Freeway, Suite 900, Dallas, TX 75240 (sofern der entsprechende Auftrag von Pegasus Business Intelligence unterzeichnet wurde , LP d/b/a Onyx CenterSource) oder an P.O. Box 529, Rambergveien 1, Tonsberg, N-3101, Norwegen (falls der entsprechende Auftrag von Onyx CenterSource AS unterzeichnet wurde) gesendet werden. Alle anderen Mitteilungen des Kunden können per E-Mail an tasupport@onyxcentersource.com gesendet werden. Onyx kann den Kunden hierüber schriftlich oder per E-Mail unter Verwendung der in dem jeweiligen Auftrag angegebenen Kontaktinformationen benachrichtigen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand sind. Er kann seine Kontaktinformationen aktualisieren, indem er Onyx schriftlich über solche Aktualisierungen informiert.
10.2. Änderungen Onyx kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder überarbeiten. Onyx wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Durch die weitere Nutzung der Dienstleistungen nach der Aktualisierung dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde einverstanden, an die jeweils aktuell veröffentlichte Version dieser Bedingungen gebunden zu sein.
10.3. Geltendes Recht Je nachdem, welches Onyx-Unternehmen den jeweiligen Auftrag unterzeichnet, (a) unterliegt der Vertrag dem im Folgenden genannten Recht, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts, und (b) werden alle hieraus resultierenden Streitigkeiten in den zuständigen Gerichten der unten angegebenen Gerichtsbarkeit gelöst. Die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf alle anderen zur Verfügung stehenden Verteidigungs- oder Gerichtsorte.
|
Onyx-Gesellschaft
|
Anwendbares Recht
|
Gerichtsstand
|
|
Pegasus Business Intelligence, LP
d/b/a Onyx CenterSource
|
Texanisches Recht (USA)
|
Dallas County, Texas
|
|
Onyx CenterSource AS
|
Norwegisches Recht
|
Oslo, Norway
|
10.4. Werbung Onyx kann den Namen und die Adresse des Kunden in allen Angeboten, Anzeigen oder Werbematerialien verwenden, um darauf hinzuweisen, dass der Kunde die Dienstleistungen von Onyx erhält und die Dienstleistungen unterstützt.
10.5. Höhere Gewalt Abgesehen von der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Gebühren haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Nichterfüllenden liegt.
10.6. Kein Verzicht Die Nichtdurchsetzung einer der Bedingungen des Vertrags durch eine der beiden Parteien stellt keinen Verzicht dar. Vorbehaltlich Abschnitt 10.2 dieser Bedingungen ist ein Verzicht oder eine Änderung des Vertrags nicht wirksam oder bindend, wenn sie nicht schriftlich abgefasst und von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde.
10.7. Salvatorische Klausel Wenn eine Bestimmung hieraus von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, hat die Ungültigkeit keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Umsetzung einer anderen Bestimmung, und die unwirksame Bestimmung gilt als von der Vereinbarung abgetrennt.
10.8. Rechtsnachfolger; Abtretung Die Vereinbarung ist für die Parteien und deren rechtmäßige Erben, Verwalter, Rechtsnachfolger und Abtretende bindend und wird zu ihren Gunsten in Kraft treten. Der Vertrag darf vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Onyx abgetreten, übereignet oder anderweitig übertragen werden. Jede versuchte Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.
10.9. Unabhängige Vertragspartner Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts hierin wird so ausgelegt, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine ähnliche Vereinbarung zwischen Onyx und dem Kunden entsteht. Keine Partei gilt als Stellvertreter, Angestellter oder Bevollmächtigter der anderen.
10.10. Steuern „Steuern“ bezeichnet alle Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwertsteuer, GST, MVA, HST und andere Ertrags-, direkte und indirekte Steuern, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag, den Gebühren oder den im Rahmen dieses Vertrages verarbeiteten Provisionen jeder der beiden Parteien auferlegt werden können. Alle hierunter zu entrichtenden Gebühren verstehen sich exklusive Steuern, mit Ausnahme solcher, die auf dem Reinertrag oder der Gehaltsliste von Onyx basieren. Darüber hinaus ist der Kunde allein verantwortlich für die Berechnung, Meldung und Zahlung der Steuern an die jeweilige Steuerbehörde, die auf die Dienstleistungen oder die an den Kunden ausgeschütteten Provisionen erhoben werden.
10.11. Gesamte Vereinbarung Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt in Bezug auf den Vertragsgegenstand alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen, ob mündlich oder schriftlich.
10.12. Sprache Diese Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfügbar, die in jeder Hinsicht die maßgebliche Sprache in Bezug auf diesen Vertrag ist. Jegliche Übersetzung dieser Bedingungen oder dieser Vereinbarung in eine andere Sprache dient nur der Orientierung. Eine solche Übersetzung ist für keine der Parteien bindend.